Hier finden Sie Informationen rund um den geplanten Windpark und können Kontakt zu unseren Experten herstellen.
Sehr geehrte Projektpartner,
sehr geehrter Anwohner,
sehr geehrter Unterstützer des Repowerings auf der Molauer Platte,
anfang Dezember wurde der Genehmigungsantrag nach Bundesimmissionsschutzgesetz für insgesamt elf neue Windenergieanlagen beim Burgenlandkreis eingereicht. Zuvor hatten Abstimmungen mit der Gemeinde und dem Landkreis ergeben, dass die bestehenden Bebauungspläne für das Repowering nicht angepasst werden müssen, so dass wir in die Genehmigungsplanung einsteigen konnten.
Der Antrag sieht nun die Errichtung von 10 Anlagen des Typs V172-7,2 MW mit 175 Nabenhöhe und einer V162-6,2 MW mit 119 m Nabenhöhe vor. Die V162 ist für den Standort WEA 01 in Richtung Crauschwitz vorgesehen. Auf Vorschlag der Gemeinderäte haben wir die Höhe dieses Standorts reduziert. Einen Überblick über die eingereichte Planung können Sie diesem Plan entnehmen.
Wir sind optimistisch, dass auf Basis der neuen Gesetze, die Genehmigungsverfahren beschleunigt werden und wir das Verfahren im Jahr 2024 abschließen können. In Abhängigkeit der wirtschaftlichen und Lieferkettensituation ist der Bau und die Inbetriebnahme im Zeitraum von 2025 bis 2027 geplant.
Für die Gemeinde bedeutet das Projekt auch eine deutliche Erhöhung der kommunalen Einnahmen. Wie versprochen, werden wir mit der Gemeinde Molauer Land einen Vertrag zur Zahlung der Abgabe gemäß §6 EEG schließen. Auf dieser Basis wird die Gemeinde ab Inbetriebnahme mit festen Einnahmen i. H. v. ca. 200.000 Euro/Jahr rechnen können.
Mit freundlichen Grüßen
Windpark Molauer Platte GmbH & Co. KG
Sehr geehrte Projektpartner,
sehr geehrte Anwohner,
sehr geehrte Unterstützer des Repowerings auf der Molauer Platte,
um alle Beteiligten bzgl. unseres Projektes auf dem Laufenden zu halten, haben wir in der Ausgabe des Heimatspiegels vom 28.04.2023 einen aktuellen Artikel veröffentlicht, den wir im Folgenden ebenfalls zur Verfügung stellen: Artikel Heimatspiegel
Mit freundlichen Grüßen
Windpark Molauer Platte GmbH & Co. KG
2002 wurden auf der Molauer Platte erstmals Windkraftanlagen (WEA) in Betrieb genommen und seither wuchs der Windpark stetig. Heute befinden sich im ausgewiesenen Windeignungsgebiet 37 WEA mit einer Gesamtleitung von ca. 72 MW
Ziel des nun geplanten ersten Repowering-Projektes auf der Molauer Platte ist es, die Stromproduktion zu erhöhen und die Anzahl der Anlagen erstmals zu senken. mdp und ENGIE arbeiten zusammen, um in den kommenden Jahren 18 bestehenden Windkraftanlagen durch bis zu 11 neue Anlagen zu ersetzen.
Die neuen 11 Anlagen hätten eine Leistung von über 65 MW. Der mit ihnen jährlich aus Windkraft produzierte Strom kann den Jahresbedarf von 55.000 Haushalten decken.
Am 2. Mai 2022 fand in Abtlöbnitz eine Bürgerinformationsveranstaltung zum geplanten Repowering statt. Jeder interessierte Bürger konnte sich an auf dem im Saal aufgebauten Informationsmarkt zu allen Themen rund um das Projekt informieren und Fragen stellen. Vielen Dank an die vielen interessierten Besucher!
Für alle, die nicht teilnehmen konnten oder die sich die dargestellten Informationen noch einmal ansehen möchten, haben wir die ausgestellten Karten und Plakate hier zur Verfügung gestellt. Ebenso wird das Kurzprotokoll der Fragen und Anmerkungen der Bürger nach Fertigstellung hier veröffentlicht.
Der Windpark liegt in Sachsen-Anhalt Burgenlandkreis, in der Gemeinde Molauer Land.
Hier erhalten Sie einen Überblick über alle Projektschritte.
des Repowering Windparks Molauer Platte
Alle Umwelt- und immissionsschutzrechtlichen Belange eines Planungsvorhabens werden von unabhängigen Experten untersucht und anschließend in Gutachten festgehalten. So werden beispielsweise verschiedene Vogelarten innerhalb und um die Windparkfläche herum beobachtet und kartiert sowie Prognosen über Schall und Schattenwurf erstellt. Die Ergebnisse der Gutachten fließen in den Bebauungsplan ein, der die Grundlage für die Planung des Windparks ist.
Für die Molauer Platte gibt es seit 2001 zwei Bebauungspläne, den B-Plan Molau und den B-Plan Leislau. Sie wurden für die ursprüngliche Windparkplanung aufgestellt und sollten für das Repowering überarbeitet werden. Infolge von Gesetzesänderungen der Jahre 2022 und 2023 ist dies für ein Repowering innerhalb eines auf Ebene der Regionalplanung festgelegten Windeignungsgebietes nicht mehr erforderlich. Die bestehenden Bebauungspläne bleiben in Kraft, werden innerhalb des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren jedoch nicht berücksichtigt. Ihre Regelungswirkung betrifft nur die Bestandsanlagen.
Da sich die Abstimmungen über die Bauleitplanung länger hingezogen haben, als ursprünglich erwartet, haben wir unsere Antragsstrategie angepasst. Wir haben das Jahr 2023 genutzt, um einen umfassenden Genehmigungsantrag für 11 Windkraftanlagen auszuarbeiten und planen nun nicht mehr mit zwei Bauabschnitten. Der Genehmigungsantrag wurde im Dezember 2023 beim Burgenlandkreis eingereicht. Wir rechnen mit einer Genehmigung im letzten Quartal des Jahres 2024.
Der bundesweite Ausbau der erneuerbarer Energien wird von der Bundesnetzagentur (BNetzA) geregelt. Sobald die Genehmigung für den Windpark erteilt ist, können wir am Ausschreibungsverfahren der BNetzA teilnehmen. Nach erfolgreicher Teilnahme an der Ausschreibung kann der Bau beginnen.
Wenn wir einen Zuschlag aus der Auktion erhalten, geht es in die Umsetzungsphase. Bei einem Repoweringprojekt ist eine genaue Zeitplanung erforderlich, damit sich die Gewerke nicht gegenseitig in die Quere kommen. Erst müssen die Bestandsanlagen zurückgebaut werden, um Raum für die neuen Anlagen zu schaffen. Wege müssen ausgebaut, neu gebaut oder zurückgebaut werden, da die neuen Anlagen nicht an den selben Standorten errichtet werden wie die Bestandsanlagen.
Aus naturschutzrechtlichen Gründen kann die Realisierung eines Windenergieprojekts teilweise nur in bestimmten Jahreszeiten stattfinden, um beispielsweise brütende Vögel im Frühjahr nicht zu stören. Üblicherweise dauert der Bau des gesamten Windpark inkl. Infrastruktur etwa 12 Monate. Das Errichten einer Windenergieanlage hingegen erfolgt in nur 1-2 Wochen.
ENGIE Deutschland ist einer der deutschlandweit führenden Spezialisten für Energieerzeugung, Energiemanagement, Energieversorgungs- und Mobilitätskonzepte, gebäudetechnischen Anlagenbau, Anlagen- und Prozesstechnik, Facility Management sowie industrielle Kältetechnik. 4.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten für ENGIE Deutschland an 50 Niederlassungen deutschlandweit. Wir betreiben 15 Bestandwindparks, arbeiten an neuen und Repoweringprojekten und bringen über Solaranlagen die Energiewende auch in die Städte.
Als Teil der weltweit tätigen ENGIE-Gruppe setzen wir uns für die Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen und den Übergang zur Klimaneutralität ein. Ein wesentlicher Baustein dafür sind erneuerbare Energien, insbesondere aus Wind und Sonne. Für die Projektentwicklung und den Betrieb von Anlagen stützen wir uns auf die Erfahrung der ENGIE-Gruppe mit tausenden von Wind- und Solaranlagen an unterschiedlichsten Standorten weltweit und auf die neuesten Erkenntnisse aus unseren Forschungszentren. Im Jahr 2020 hat die ENGIE-Gruppe drei Gigawatt erneuerbare Leistung in Betrieb genommen, in Zukunft sollen weitere drei bis vier Gigawatt pro Jahr dazukommen.
Das Kerngeschäft der mdp GmbH mit Sitz im niedersächsischen Oldenburg liegt im Bereich der Windenergie. Wir erschließen erneuerbare Energiequellen als Entwicklungs- und Betreibergesellschaft. Präzise Planungsarbeit ist die Grundlage unserer Lösungskonzepte. Sowohl bundesweit als auch bei internationalen Projekten und Beteiligungen ist unser Ziel eine nachhaltige, zukunftsträchtige Nutzung aller erneuerbaren Energien. Einvernehmliche Lösungen, die sämtlichen am Projekt beteiligten Partnern gerecht werden, haben für uns höchste Priorität. Wir haben mit einem übersichtlichen Team seit 1996 in Deutschland mehr als 400 Windkraftanlagen mit einer Nennleistung von über 630 MW projektiert. Wir haben dabei von der Standortsicherung, über die Genehmigungsplanung bis hin zur Errichtung, Inbetriebnahme und den Betrieb der Windparks alle Leistungsphasen abgedeckt. Auch die kaufmännische und technische Betriebsführung führen wir gemeinsam mit einem Partnerunternehmen durch.
Vor mehr als 30 Jahren ging der erste Windpark Deutschlands ans Netz. Heute spielt Windenergie eine Schlüsselrolle beim Umstieg auf eine umwelt- und klimaschonende Stromversorgung. Auch wenn die allgemeine Akzeptanz für Erneuerbare Energien in der Bevölkerung sehr hoch ist, gibt es gerade bei Windenergie häufig Bedenken bei den Bürgern. Wir versuchen deshalb auf einige häufig gestellte Fragen einzugehen.
Ältere Anlagen werden durch moderne und leistungsfähigere ersetzt. Damit kann die Zahl der Anlagen in einem Windpark reduziert werden. Innerhalb von nur zwei Dekaden hat sich die Anlagentechnik so stark verbessert, dass moderne Anlagen im Hinblick auf Leistungsfähigkeit und Effizienz mit ihren Vorgängergenerationen nur noch wenig gemein haben. Dazu kommt, dass moderne Anlagen leiser sind und das Netz stabilisieren.
Die Windenergienutzung leistet einen positiven Beitrag zum Klimaschutz, was dem Schutz und dem Erhalt von Arten und ihren Habitaten ebenso zugutekommt. Auch wird durch den Ausbau der Windenergie die Nutzung anderer Energieträger - wie bspw. der Braunkohle, deren Abbau immer einen massiven Eingriff in den Naturhaushalt bedeutet - reduziert.
Geschützte Teile von Natur und Landschaft werden entsprechend der für sie geltenden Vorschriften bereits bei der Flächenausweisung sowie bei der Standortwahl für Windenergieanlagen berücksichtigt. Auch die Vorgaben des Artenschutzrechtes müssen bei allen Windenergievorhaben umfassend Beachtung finden. Um eine Beeinträchtigung von Lebensräumen – vor allem von Vögeln und Fledermäusen – zu verhindern, werden vorab artenschutzfachliche Untersuchungen durchgeführt und das Windenergieprojekt entsprechend angepasst, sowie der Betrieb von Windrädern beispielsweise durch Abschaltzeiten reguliert. Darüber hinaus verpflichten sich Projektierer von Windenergieanlagen zu Kompensationsmaßnahmen zum Schutz von Vögeln und Fledermäusen. Solche Maßnahmen haben dazu geführt, dass die Lebensbedingungen der Tiere sogar aufgewertet wurden und ihre Populationen parallel zum Ausbau der Windenergie gewachsen sind.
Eine Kollision mit Glas stellt für Vögel die weitaus größte Gefahr dar. Jedes Jahr verunglücken allein in Deutschland über 100 Mio. Vögel an Fenstern und Glasfassaden. Die Anzahl verstorbener Vögel durch die Kollision mit Windenergieanlagen ist dagegen vergleichsweise gering.
Es wird häufig angenommen, dass Windräder stillstehen, weil sie an Orten stehen, an denen nicht ausreichend Wind weht. Dies wird jedoch bereits während der Planungsphase von Projekten durch entsprechende Messungen ausgeschlossen. Tatsächlich gibt es eine Vielzahl von Gründen, warum Anlagen still stehen können. Der Ausbau der Stromnetze, der nicht wie geplant und benötigt voran kommt, sowie ein Überangebot an konventionellem Strom sind häufige Ursachen für die Abregelung der Windenergieanlagen. Durch ihre geringe Flexibilität blockieren Kraftwerke aktuell die Stromnetze und so kommt es, dass Windenergieanlagen gerade dann abgeschaltet werden müssen, wenn sie besonders viel Strom produzieren könnten. Findet jedoch eine konsequente Umsetzung der Ziele der Energiewende statt, werden neben Steinkohle- auch Braunkohlekraftwerke in den kommenden Jahren konsequent abgeschaltet und damit die Netze frei für Strom aus Erneuerbaren Energien. Weitere Gründe für den zeitweisen Stillstand von Anlagen können der Schutz von Vögeln und Fledermäusen zu Brut- und Ausflugzeiten, Wartungsarbeiten und Reparaturen oder der Schutz von Anwohnern sein, um z.B. zu verhindern, dass bei tiefstehender Sonne länger als 30 Minuten am Tag Schatten auf anliegende Wohngebäude fällt.
Aktuell erzeugt Windenergie bereits knapp 35 % des in Deutschland verbrauchten Stroms. Alle erneuerbaren Energien zusammen bilden bereits einen Anteil von 52 %. Windenergie macht also den größten Teil aus. Der Vorteil von Windenergie neben ihrer Klimaneutralität ist, dass sie sich schnell an- und abschalten lässt und so eine Überlastung der Netze verhindert werden kann. Eine bedarfsgerechte Einspeisung von Windstrom ist durch meteorologische Prognosen möglich. In der Kombination von Wind an Land und auf See sowie von Photovoltaik und einer Steuerung der Nachfrage gelingt es, die Stromnetze trotz der schwankenden Verfügbarkeit stabil zu halten. Zusätzlich werden in der Praxis bereits verschiedene Speicherverfahren erforscht und erprobt.
Moderne Windenergieanlagen weisen ein wesentlich ruhigeres Laufbild und geringere Drehzahlen auf als ältere Anlagen. Sie sind leiser und optisch verträglicher.Durch technische Weiterentwicklungen bzgl. Schallschutz (Flügeldesign), Farbgebung (Vermeidung von Reflexionen) oder die Abschaltung des nächtlichen Blinkens (sog. „bedarfsgerechte Befeuerung“) sind heute die Auswirkungen auf das Wohnumfeld und das Landschaftsbild gemindert. Weiterhin müssen größere Anlagen weiter von der Wohnbebauung entfernt liegen. Inzwischen ist der vom Abstand von 1 km in fast allen Bundesländern Standard und liegt auch auf der Molauer Platte der Planung zugrunde.
Gesetzliche Bestimmungen verpflichten bei der Planung zudem, Anwohner vor Schall und Schattenwurf zu schützen. Um eine unzulässige Beeinträchtigung der Anwohner durch Schall und Schattenwurf zu verhindern, müssen in jedem Genehmigungsverfahren für Windenergieprojekte dementsprechend auch sogenannte Schall- und Schattenwurfprognosen vorgelegt werden.
Ein häufiger Vorbehalt gegenüber Windkraft ist die Angst vor krankmachendem Infraschall durch Windenergieanlagen. Infraschall ist jedoch nur dann schädlich für den menschlichen Organismus, wenn man ihn hören oder fühlen kann. Unterhalb dieser Wahrnehmbarkeitsschwelle sind keine negativen Auswirkungen bekannt. Der von Windenergieanlagen erzeugte Infraschall erreicht jedoch auch im Nahbereich diese Grenze der Wahrnehmbarkeit nicht und ist somit ungefährlich. Weitere Quellen für Infraschall sind bspw. Windgeräusche in freier Natur, Meeresbrandung, als künstliche Quelle geht er vom Straßenverkehr oder von Geräten im Haushalt aus und erreicht teilweise deutlich höhere Schallpegel.
Der Ausbau dezentraler Energie unterstützt häufig ländliche, strukturschwache Gebiete. Windstrom wird an ganz verschiedenen Orten quer durch Deutschland erzeugt und stärkt diese. Zum einen schafft Windenergie Arbeitsplätze. Es gibt Aufträge für den Bau der Windkraftanlagen, der Wege und für die Umsetzung und Pflege der Ausgleichsmaßnahmen. Die Wartung der Windenergieanlagen wird häufig an regionale Firmen vergeben. Außerdem profitieren Bauern und Landbesitzer durch Pachteinnahmen.
Durch die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Vergabe von Aufträgen an lokal oder regional ansässige Unternehmen z.B. bei der Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen oder die Möglichkeit der Beteiligung an einem Bürgerwindpark können gerade in strukturschwächeren Regionen Werte geschaffen werden. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber in diesem Jahr die Möglichkeit geschaffen, die Standortgemeinde und die Nachbargemeinden an den Erträgen von Windparks zu beteiligen. Pro erzeugter Kilowattstunde können bis zu 0,2 Ct. auf Basis eines mit der Gemeinde geschlossenen Vertrags an diese abgeführt werden. Dies bedeutet bei modernen Windkraftanlagen Beträge i. H. v. bis zu 20.000 Euro je Windkraftanlage je Betriebsjahr. Wir haben dem Gemeinderat Molauer Land bereits mitgeteilt von dieser Regelung in vollem Umfang Gebrauch machen zu wollen. So besteht für die Gemeinde die Möglichkeit die Lebensqualität vor Ort zu heben und lokal tätige Vereine, Stiftungen oder sonstige, dem Gemeinwohl dienende Institutionen regelmäßig zu fördern und damit die Lebensqualität einer Region zu steigern.
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit einen lokalen Stromtarif für die Bürger der Gemeinde Molauer Land aufzulegen, wodurch jeder Einwohner seine Stromkosten jährlich erheblich senken könnte. Hierzu und über zur Möglichkeit der finanziellen Bürgerbeteiligung am Windpark (Verkauf von Anteilen am Windpark oder ein Windsparbrief) führen wir konstruktive Gespräche mit den Gemeindevertretern.
Die Betriebsgesellschaft ist zum Rückbau der Windenergieanlage verpflichtet und alle GrundstückseigentümerInnen sind gesetzlich und vertraglich umfassend abgesichert. Als zusätzliche Sicherheit, hinterlegt die Betriebsgesellschaft eine Rückbaubürgschaft bei der zuständigen Behörde. Kommt diese der Verpflichtung des Rückbaus nicht nach, nimmt die Behörde die Bürgschaft in Anspruch und gibt den Rückbau in Auftrag.
BWE (2012): Repowering von Windenergieanlagen
BWE (2019): Windenergie und Naturschutz
BWE (2018): Windenergie und Infraschall
Stadt Aachen (2011): Untersuchung: Hat der Windpark „Vetschauer Berg“ Auswirkungen auf den Grundstücksmarkt von Wohnimmobilien in den Ortslagen Vetschau und Horbach.
BWE (2018): Wind bewegt
FA Wind (2016): Kompensation von Eingriffen in das Landschaftsbild durch Windenergieanlagen im Genehmigungsverfahren und in der Bauleitplanung
BWE (2018): Gemeinsam gewinnen – Windenergie vor Ort. Ein Grundlagenpapier zu den Themen Wertschöpfung, Bürgerbeteiligung und Akzeptanz, S. 19f.
Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestags (2007): CO2 -Bilanzen verschiedener Energieträger im Vergleich, S. 25ff.
https://www.wind-energie.de/themen/zahlen-und-fakten/deutschland/
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